Du bist Pflegefachkraft oder Pflegekraft? Melde dich bei uns.

Dürfen wir uns vorstellen

Hilfs- und Pflegebedürftigkeit sind einschneidende Faktoren
im Leben eines Menschen.

Wie geht es weiter? Wer hilft mir? Was für Möglichkeiten der Unterstützung gibt es?

Wir vom der Medikcare Pflegedienst GmbH haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen in dieser Situation zu diesen und weiteren Fragen Lösungen anzubieten.

Unser Ziel dabei ist es, dass Sie als Hilfs- und/oder Pflegebedürftiger Mensch so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung zu Hause sein können. Dabei unterstützen wir Sie professionell mit Beratungsleistungen, Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie Leistungen der Betreuung und Haushaltshilfe und können dabei auf ein Netzwerk von Haus- und Fachärzten sowie Hilfsmittelversorgern zurückgreifen.

Einen großen Wert legen wir dabei auf Zuverlässigkeit und Vertrautheit zwischen unseren Kunden und Mitarbeitenden. Darum ist es uns wichtig, dass Sie auf eine Bezugspflegeperson zurückgreifen können. So wissen Sie immer wer zu welcher Uhrzeit zu Ihnen kommt.

Unsere Leistungen

Dienstleistungen im Pflegesystem

Wir bemühen uns, die von uns angebotenen Pflegedienstleistungen und die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten in Einklang zu bringen. Das sowohl jetzt, als auch in Zukunft, wenn sich z.B. Situationen und Bedürfnisse ändern.

Ein einfacher Prozess

Wie wir Ihnen helfen, stark zu bleiben

Mit unseren Pflegedienstleistungen verhindern wir häufig die unnötige Entwurzelung und schaffen stattdessen die notwendigen Voraussetzungen für ein Leben in Ihren gewohnten Umfeld.
01
Gradation Image
Kennenlernen
Lassen Sie uns gegenseitig kennenlernen. In einem Beratungsgespräch besprechen wir Ihren Bedarf, Ihre Wünsche und Vorstellungen.
02
Gradation Image
Planung
Gemeinsam mit Ihnen planen wir unsere Leistungen nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen
03
Gradation Image
Unterstützung
Wie vereinbart unterstützen wir Sie bzw. Ihre Angehörigen nach dem erstellten Pflegeplan
04
Gradation Image
Verändern
Mit der Zeit können sich Bedarfe oder Problemlagen ändern. Gemeinsam mit Ihnen passen wir den Pflegeplan an die neue Situation an.

Sie sind in guten Händen

Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie Fragen zu unseren Pflegedienstleistungen, Abrechnungsmethoden, Behandlungsplan, Krankheitsdiagnose usw. haben, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
01. Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die in den folgenden sechs Lebensbereichen beeinträchtigt sind: • Mobilität • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen • Selbstversorgung • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate bestehen. Die Schwere der Beeinträchtigungen wird abgestuft in die Pflegegrade 1 – 5 eingeordnet. Liegt eine Beeinträchtigung vor, beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Einstufung in einen Pflegegrad. Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt „Wie werden Leistungen beantragt?“ Bei den vielfältigen Fragestellungen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad (sei es eine Neubeantragung oder eine Höherstufung) stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
02. Welche Pflegegrade gibt es und wie sind sie eingeordnet?
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
03. Wie werden Leistungen beantragt?
Möchten Sie für sich oder einen Angehörigen Pflegeleistungen beantragen, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Erst mit vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Teilen Sie dazu Ihrer Pflegekasse telefonisch oder schriftlich mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Dem Antrag folgt automatisch eine von der Pflegeversicherung bezahlte Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen, bei der Sie gemeinsam alles Weitere klären und die notwendigen Schritte in die Wege leiten können.
04. Was ist Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Pflegeleistungen der Pflegekasse, die im Falle einer Verhinderung der gewohnten Pflegeperson zum Tragen kommen. Dabei bedeutet Kurzzeitpflege, dass der oder die Pflegebedürftige in der Regel vorübergehend in einer vollstationäre Einrichtung betreut wird. * Hierfür kann bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 ausnahmsweise der Entlastungsbetrag genutzt werden. Bei der Verhinderungspflege wird der oder die Pflegebedürftige wie gewohnt zu Hause gepflegt. Lediglich übernimmt die Pflege entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere geeignete Person. Für diese steht der volle Betrag der Verhinderungspflege zur Verfügung. Wird die Verhinderungspflege für mehr als 8 Stunden pro Tag beansprucht, gilt diese als tageweise Verhinderungspflege. In diesem Fall wird dem oder der Pflegebedürftigen das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Beträgt die Verhinderungspflege nicht mehr als 8 Stunden pro Tag, wird diese stundenweise abgerechnet und es erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes. Pflegt im Verhinderungsfall ein anderer naher Verwandter den oder die Pflegebedürftige, steht das 1,5-fache des üblichen Pflegegelds zur Verfügung.

Für Dienstleister

Sie bieten Produkte die ein Mehrwert für unser Patienten bieten. Dann nehmen Sie gern Kontakt auf.

Wir als dein Arbeitgeber

Schließ Dich uns an und werde Teil unseres Teams. So können wir mehr Menschen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Gemeinsam machen wir den Unterschied.