Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Wir versuchen hier in unregelmäßigen Abständen Fragen zu beantworten die uns immer wieder zur Pflege, Kostenübernahme, Antragstellen usw. gestellt werden.
01. Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die in den folgenden sechs Lebensbereichen beeinträchtigt sind: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate bestehen. Die Schwere der Beeinträchtigungen wird abgestuft in die Pflegegrade 1 – 5 eingeordnet. Liegt eine Beeinträchtigung vor, beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Einstufung in einen Pflegegrad. Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt „Wie werden Leistungen beantragt?“ Bei den vielfältigen Fragestellungen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad (sei es eine Neubeantragung oder eine Höherstufung) stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
02. Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
03. Wie werden Leistungen beantragt?
Möchten Sie für sich oder einen Angehörigen Pflegeleistungen beantragen, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Erst mit vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Teilen Sie dazu Ihrer Pflegekasse telefonisch oder schriftlich mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Dem Antrag folgt automatisch eine von der Pflegeversicherung bezahlte Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen, bei der Sie gemeinsam alles Weitere klären und die notwendigen Schritte in die Wege leiten können.

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