Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € im Monat zur Verfügung. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung seitens der Pflegekasse und wird zusätzlich auf Antrag gezahlt. Er soll bei konkreten Aufwendungen, die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, unterstützen.
Voraussetzungen
Vorrausetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrages ist das Vorliegen eines Pflegegrades und der Nachweis über die konkrete, anerkannte Maßnahme, für die dieser Betrag eingesetzt werden soll bzw. wurde.
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen können zum Beispiel sein:
Die Kosten für die Betreuungsleistungen
Die Kosten für die Betreuungsleistungen richten sich in erster Linie nach Ihren Wünsche und Bedürfnissen und werden individuell vereinbart. Gemeinsam mit Ihnen und auch gern mit Ihren Angehörigen erstellen wir einen auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot. Bei der Beantragung des Entlastungsbetrages stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Seite. Um Ihnen den Abrechnungsaufwand zu ersparen, können wir eine Abtretungserklärung vereinbaren. So rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben dadurch keinen bürokratischen Aufwand und müssen auch nicht bei der Pflegekasse in „Vorkasse“ gehen.