Du bist Pflegefachkraft oder Pflegekraft? Lass uns reden

Betreuungsleistungen

Behandlungspflegen können grundsätzlich mit Grundpflegen kombiniert werden, z. B. die Unterstützung bei der großen Grundpflege (Pflegesachleistung) und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen (Krankenkassenleistung).

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € im Monat zur Verfügung. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung seitens der Pflegekasse und wird zusätzlich auf Antrag gezahlt. Er soll bei konkreten Aufwendungen, die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, unterstützen.

Voraussetzungen

Vorrausetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrages ist das Vorliegen eines Pflegegrades und der Nachweis über die konkrete, anerkannte Maßnahme, für die dieser Betrag eingesetzt werden soll bzw. wurde.

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen können zum Beispiel sein:

Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige sowie Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
Unterstützung im Haushalt wie z.B. Reinigung der Wohnung, Versorgen von Zimmerpflanzen und Haustieren
Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung pflegender Angehöriger
Anregung und Unterstützung von sozialen Kontakten
Begleitung bei Arztbesuchen
Unterhalten, spielen und Erinnerungstraining

Die Kosten für die Betreuungsleistungen

Die Kosten für die Betreuungsleistungen richten sich in erster Linie nach Ihren Wünsche und Bedürfnissen und werden individuell vereinbart. Gemeinsam mit Ihnen und auch gern mit Ihren Angehörigen erstellen wir einen auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot. Bei der Beantragung des Entlastungsbetrages stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Seite. Um Ihnen den Abrechnungsaufwand zu ersparen, können wir eine Abtretungserklärung vereinbaren. So rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben dadurch keinen bürokratischen Aufwand und müssen auch nicht bei der Pflegekasse in „Vorkasse“ gehen.

Suchen Sie Rat?

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer Pflichtfeld)

    Betreff (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht (Pflichtfeld)

    <<< Mit Absenden Ihrer Nachricht erklären Sie sich automatisch mit der Datenschutzerklärung der Medikcare GmbH in allen Punkten einverstanden. Ihre Daten werden nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt.